
Energy Sharing
Solarstrom gemeinsam nutzen
Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und senken Ihre Energiekosten. Doch was passiert mit dem Strom, der gerade nicht selbst verbraucht wird? Genau hier setzt Energy Sharing an: Überschüssiger Solarstrom kann mit anderen geteilt werden – beispielsweise mit Nachbarn, Familienmitgliedern oder Unternehmen.
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing wird selbst erzeugter Strom über das öffentliche Stromnetz an andere Teilnehmer einer Energiegemeinschaft weitergegeben. Zusätzliche Stromleitungen oder aufwendige Infrastruktur sind dafür nicht erforderlich – die vorhandenen Netze werden intelligent genutzt.
Dadurch bleibt regional erzeugte Energie auch in der Region und kann dort verbraucht werden, wo sie benötigt wird.

Neue gesetzliche Grundlage seit Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich verankert. Ziel ist es, die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbarem Strom zu erleichtern und die lokale Energiewende zu stärken. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Solarstrom über das öffentliche Netz mit anderen zu teilen.

Welche Vorteile bietet Energy Sharing?
Für private Haushalte und Unternehmen ergeben sich zahlreiche Vorteile:
- höherer Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms
- geringere Stromkosten
- mehr Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
- bessere Auslastung von Photovoltaikanlagen
- nachhaltige Nutzung regional erzeugter Energie
Gerade für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder Unternehmen mit mehreren Standorten bietet Energy Sharing großes Potenzial.
Aktuelle Herausforderungen
Obwohl die gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden, steht die praktische Umsetzung noch am Anfang. Voraussetzung für die Teilnahme sind intelligente Messsysteme (Smart Meter). Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland schreitet bislang nur langsam voran, sodass viele potenzielle Teilnehmer die technischen Voraussetzungen noch nicht erfüllen.
Hinzu kommt, dass Energy Sharing derzeit nur innerhalb desselben Verteilnetzgebiets möglich ist. Außerdem entsteht für viele Teilnehmer zusätzlicher organisatorischer Aufwand, da neben dem bestehenden Stromliefervertrag weitere vertragliche Regelungen für das Energy Sharing erforderlich sind.
Entwicklungen und Diskussionen
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die technische Umsetzung. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) würde eine Abwicklung, bei der die Verteilnetzbetreiber die Zuordnung der geteilten Strommengen übernehmen, erhebliche zusätzliche Komplexität verursachen und umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme erfordern. Die Bundesnetzagentur setzt deshalb auf ein Dienstleistungsmodell, bei dem ein externer Marktakteur die energiewirtschaftliche Abwicklung übernimmt. Ob dieses Modell den gesetzlichen Zielen des Energy Sharings vollständig gerecht wird, wird derzeit in der Fachwelt kontrovers diskutiert.
Fazit
Energy Sharing gilt als wichtiger Baustein einer dezentralen Energieversorgung. Die Nutzung des bestehenden Stromnetzes macht zusätzliche Leitungen überflüssig und eröffnet neue Möglichkeiten, regional erzeugten Solarstrom gemeinschaftlich zu nutzen. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass bis zu einer flächendeckenden und einfachen Umsetzung noch einige technische und regulatorische Herausforderungen zu bewältigen sind.
Die Rahmenbedingungen für Energy Sharing entwickeln sich derzeit dynamisch. Wir halten Sie über neue gesetzliche Vorgaben und aktuelle Entwicklungen rund um dieses Thema auf dem Laufenden.
