Was gilt nun? Die 4 goldenen Heizungsgebote 2025

1. Kamin- und Kachelöfen müssen strenge Grenzwerte einhalten
Öfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, dürfen ab 2024 nur betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub (150 mg/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) einhalten. Verbraucher können den Emissionsausstoß über Herstellerbescheinigungen oder Schornsteinfeger-Messungen nachweisen. Ausnahmen gelten für Öfen vor 1950 und bestimmte Heizarten. Eine Nachrüstung ist möglich, jedoch oft teuer im Vergleich zu einem neuen, effizienteren Ofen. Verstöße gegen die Regelung können zu hohen Bußgeldern (bis zu 50 000 €) führen, wenn diese vom Schornsteinfeger festgestellt werden.
2. Alte Heizkessel müssen raus
Mehr als 30 Jahre alte Heizkessel (konkret geht es um öl- und gasbetriebene Konstanttemperaturkessel) mit einer Leistung von 4 bis 400 Kilowatt, müssen möglicherweise ausgetauscht werden, auch wenn sie noch funktionieren. Verbraucher können das Alter ihrer Kessel anhand des Typenschilds ermitteln. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 dort wohnen, sind von der Austauschpflicht befreit. Defekte Heizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 repariert werden. Öl- und Gasheizungen können weiterhin bis zum 30. Juni 2026 (Großstädten) & 30. Juni 2028 (in allen anderen Kommunen) eingebaut werden, sofern im jeweiligen Wohnort noch keine Wärmeplanung vorliegt. Jedoch müssen sie ab 2029 schrittweise erneuerbare Energien nutzen, beginnend mit 15 % ab 2029 bis zu 100% ab 2045.
3. CO2-Preis steigt um 10 Euro
…was fossile Brennstoffe teurer macht. Er begann 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 und erreichte 2024 45 Euro, 2025 steht er nun auf 55 Euro. Abgaben auf Heizöl betragen dann 17,5 Cent Aufschlag pro Liter und auf Gas 1,2 Cent pro kWh. 2026 soll der Preis auf 65 € je ausgestoßener Tonne CO2 steigen und sich anschließend durch den Emissionshandel regulieren, mit möglichen weiteren Anstiegen.
4. Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern müssen geprüft werden
Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern müssen geprüft werden, insbesondere in Immobilien mit mindestens sechs Wohneinheiten und Heizsystemen, die älter als 15 Jahre sind. Heizungen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden, müssen spätestens ein Jahr nach 15 Jahren überprüft werden. Heizungen vor diesem Datum haben bis zum 30. September 2027 Zeit. Ausgenommen sind Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation und Wärmepumpen. Der hydraulische Abgleich optimiert die Effizienz der Heizungsanlage. Es wird empfohlen, rechtzeitig einen Prüfungstermin zu vereinbaren, um Bußgelder von bis zu 5.000 Euro zu vermeiden.

Quelle: Augsburger Allgemeine