Solarpaket I – was ändert sich?

Das Gesetzespaket ist größtenteils am 26.04.24 in Kraft getreten.
Hier kurz zusammengefasst, einen Teil der Änderungen.

In allen Bereichen ändert sich etwas…

Photovoltaik auf Wohngebäuden

Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Einfacheres Repowering: ist nun auch ohne Beschädigung der bestehenden Anlage möglich
Post-EEG Förderung (Anlage älter als 20 Jahre): Verlängerung um 5 Jahre + vom Netzbetreiber eine börsenpreisabhängige Vergütung (ca. 6 – 8 ct/kWh) für eingespeisten Strom (bis 2032)

Photovoltaik in Gewerbe und Industrie

Erhöhung Förderung für Anlagen über 40kWp um 1,5ct/kWh
Anlagenzertifikate erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW
Verpflichtende Direktvermarktung erst ab 200 kWp PV-Leistung
Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung

Balkonkraftwerke

Übergangsweise dürfen Balkon-Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen
Leistungsstärke PV-Anlagen: Neue maximale Installierte Leistung: 2kWp, Erlaubte Wechselrichterleistung: 800W
Stromeinspeisung über Steckdose: herkömmlichen Schukostecker ausreichend
Vereinfachung der Anmeldung beim Netzbetreiber & im Marktstammdatenregister
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