DasGesetzespaket ist größtenteils am 26.04.24 in Kraft getreten. Hier kurz zusammengefasst, einen Teil der Änderungen.
In allen Bereichen ändert sich etwas…
Photovoltaik auf Wohngebäuden
Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Einfacheres Repowering: ist nun auch ohne Beschädigung der bestehenden Anlage möglich
Post-EEG Förderung (Anlage älter als 20 Jahre): Verlängerung um 5 Jahre + vom Netzbetreiber eine börsenpreisabhängige Vergütung (ca. 6 – 8 ct/kWh) für eingespeisten Strom (bis 2032)
Photovoltaik in Gewerbe und Industrie
Erhöhung Förderung für Anlagen über 40kWp um 1,5ct/kWh
Anlagenzertifikate erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW
Verpflichtende Direktvermarktung erst ab 200 kWp PV-Leistung
Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung
Balkonkraftwerke
Übergangsweise dürfen Balkon-Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen
Leistungsstärke PV-Anlagen: Neue maximale Installierte Leistung: 2kWp, Erlaubte Wechselrichterleistung: 800W
Stromeinspeisung über Steckdose: herkömmlichen Schukostecker ausreichend
Vereinfachung der Anmeldung beim Netzbetreiber & im Marktstammdatenregister