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Gut zu wissen: Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Gut zu wissen: Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt Der reduzierte Steuersatz (Nullsteuersatz) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bleibt dauerhaft gültig. Das erfuhr der Bundesverband Solarwirtschaft vom Bundesfinanzministerium. Die Steuerbefreiung trug dazu bei, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher in Eigenheimen verbaut wurden als 2022. Seit Anfang 2023 beträgt der Mehrwertsteuersatz bei Kauf und Installation […]

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20 Jahre Vergütung – und jetzt?

20 Jahre Vergütung – und jetzt? Sie sind PV-Anlagenbesitzer und Ihre Anlage läuft in nächster Zeit aus der EEG-Förderung? Wir zeigen Ihnen Konzepte für Ihre alte EEG-Anlage auf. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu dem Thema Post-EEG . Terminvereinbarung telefonisch unter 08291/906910 oder per E-Mail an info@hoermann-solar.de Wir freuen uns auf Sie! Das Hörmann-Solar

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